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   LAG Hamm, 21.07.1998 - 7 Sa 157/98   

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https://dejure.org/1998,10262
LAG Hamm, 21.07.1998 - 7 Sa 157/98 (https://dejure.org/1998,10262)
LAG Hamm, Entscheidung vom 21.07.1998 - 7 Sa 157/98 (https://dejure.org/1998,10262)
LAG Hamm, Entscheidung vom 21. Juli 1998 - 7 Sa 157/98 (https://dejure.org/1998,10262)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aushändigung der Durchschriften von Honorarrechnungen und Abrechnungsunterlagen ; Vorliegen einer prozeßhindernden Einrede ; Unzulässigkeit einer Schiedsvertragsabrede; Arbeitsvertragliche Verpflichtung zu einem vorprozessualen Güteversuch ; Innerkirchlicher ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 54; ZPO § 148 (analog)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 07.02.1996 - 10 AZR 225/95
    Auszug aus LAG Hamm, 21.07.1998 - 7 Sa 157/98
    Können die Arbeitsvertragsrichtlinien den Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten bzw. die Klageerhebung grundsätzlich nicht ausschließen, so greift der Hinweis auf das durchzuführende Schlichtungsverfahren als prozeßhindernde Einrede, sobald die beklagte Partei die Rüge des unterbliebenen innerkirchlichen Schlichtungsversuches ausdrücklich erhebt (die Unzulässigkeit der Klage vorsichtig andeutend: BAG, Urteil vom 07.02.1996 - 10 AZR 225/95 - und vom 08.06.1994 - 10 AZR 341/93 - Schaub, Formularsammlung, § 82 I 9 d; vgl. hierzu auch: Zöller/Stephan, ZPO , Rdn. 19 vor § 253 ZPO und Rdn. 22 vor § 128 ZPO ; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO , Grundzüge, § 253 ZPO , Rdn. 25 ff.) Die Unzulässigkeit einer gerichtlichen Sachentscheidung greift allerdings dann nicht, sobald die Arbeitsvertragsrichtlinien den Parteien ein Wahlrecht zwischen der Klageerhebung und der Anrufung der Schlichtungsstelle einräumen (so: BAG, Urteil vom 26.05.1993 - 4 AZR 130/93 -, AP Nr. 3 zu § 12 AVR Diakonisches Werk).

    So sieht es bislang auch die Rechtsprechung des 10. Senats des BAG bei Gratifikationen (vgl. hierzu: Urteil vom 07.02.1996 - 10 AZR 225/95 -) Der Begriff "Meinungsverschiedenheit" ist zur Überzeugung der Berufungskammer weit zu fassen.

  • BAG, 26.05.1993 - 4 AZR 130/93

    Zulage bei Heimerziehung

    Auszug aus LAG Hamm, 21.07.1998 - 7 Sa 157/98
    Können die Arbeitsvertragsrichtlinien den Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten bzw. die Klageerhebung grundsätzlich nicht ausschließen, so greift der Hinweis auf das durchzuführende Schlichtungsverfahren als prozeßhindernde Einrede, sobald die beklagte Partei die Rüge des unterbliebenen innerkirchlichen Schlichtungsversuches ausdrücklich erhebt (die Unzulässigkeit der Klage vorsichtig andeutend: BAG, Urteil vom 07.02.1996 - 10 AZR 225/95 - und vom 08.06.1994 - 10 AZR 341/93 - Schaub, Formularsammlung, § 82 I 9 d; vgl. hierzu auch: Zöller/Stephan, ZPO , Rdn. 19 vor § 253 ZPO und Rdn. 22 vor § 128 ZPO ; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO , Grundzüge, § 253 ZPO , Rdn. 25 ff.) Die Unzulässigkeit einer gerichtlichen Sachentscheidung greift allerdings dann nicht, sobald die Arbeitsvertragsrichtlinien den Parteien ein Wahlrecht zwischen der Klageerhebung und der Anrufung der Schlichtungsstelle einräumen (so: BAG, Urteil vom 26.05.1993 - 4 AZR 130/93 -, AP Nr. 3 zu § 12 AVR Diakonisches Werk).
  • BAG, 06.08.1997 - 7 AZR 156/96

    Wirksamkeit einer einzelvertraglich vereinbarten Schiedsklausel beim

    Auszug aus LAG Hamm, 21.07.1998 - 7 Sa 157/98
    Denn das Gesetz begrenzt die Möglichkeit der Schiedsvertragsabrede auf diejenigen Arbeitsverhältnisse, die nach ihrem konkreten Inhalt und der auszuübenden Tätigkeit einer der Berufsgruppen zuzuordnen sind, für die bei Tarifbindung der Vorrang der Schiedsgerichtsbarkeit wirksam geregelt werden kann (BAG, Urteil vom 06.08.1997 - 7 AZR 1S8/96 -, NZA 1998, 220 ).
  • BAG, 08.06.1994 - 10 AZR 341/93
    Auszug aus LAG Hamm, 21.07.1998 - 7 Sa 157/98
    Können die Arbeitsvertragsrichtlinien den Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten bzw. die Klageerhebung grundsätzlich nicht ausschließen, so greift der Hinweis auf das durchzuführende Schlichtungsverfahren als prozeßhindernde Einrede, sobald die beklagte Partei die Rüge des unterbliebenen innerkirchlichen Schlichtungsversuches ausdrücklich erhebt (die Unzulässigkeit der Klage vorsichtig andeutend: BAG, Urteil vom 07.02.1996 - 10 AZR 225/95 - und vom 08.06.1994 - 10 AZR 341/93 - Schaub, Formularsammlung, § 82 I 9 d; vgl. hierzu auch: Zöller/Stephan, ZPO , Rdn. 19 vor § 253 ZPO und Rdn. 22 vor § 128 ZPO ; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO , Grundzüge, § 253 ZPO , Rdn. 25 ff.) Die Unzulässigkeit einer gerichtlichen Sachentscheidung greift allerdings dann nicht, sobald die Arbeitsvertragsrichtlinien den Parteien ein Wahlrecht zwischen der Klageerhebung und der Anrufung der Schlichtungsstelle einräumen (so: BAG, Urteil vom 26.05.1993 - 4 AZR 130/93 -, AP Nr. 3 zu § 12 AVR Diakonisches Werk).
  • BAG, 18.05.1999 - 9 AZR 682/98

    Kirchliche Schlichtungsstelle - Prozeßeinrede

    Landesarbeitsgericht Hamm - 7 Sa 157/98 -.

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 21. Juli 1998 - 7 Sa 157/98 - aufgehoben.

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